AGB für Privat und GEWERBE


Regeln für den Kauf von Solarmodulen





Allgemeine Geschäftsbeziehungen

Geschäftskunden

§1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen der eMichels GmbH (nachfolgend eMichels genannt) erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen.

Der Besteller erkennt nach Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung oder durch Erteilung eines Auftrages die Verkaufs- und Lieferbedingungen an, die für die gesamte Geschäftsbeziehung mit der eMichels gelten soll. Die einmal vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.

Jede von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bestimmung bedarf der Textform.

§2. Vertragsangebote
Alle Angebote von eMichels erfolgen freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.

Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von eMichels rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte, etc. eines Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch eMichels.

An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich eMichels seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch eMichels.

§3. Versand, Verpackung, Gefahrenübergang, Recycling
Als Lieferfrist gilt ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannte Frist. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen übergeben und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.

Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, soweit eMichels z.B. bei Eintritt durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Umstände, deren Beseitigung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, daran gehindert ist.

Kommt eMichels mit der Lieferung in Verzug, kann er dem Besteller eine angemessene Nachfrist stellen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist damit nicht begründet. Liefert eMichels nicht innerhalb der Nachfrist, ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.

eMichels kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet oder ungünstige Vermögensverhältnisse des Bestellers im Nachhinein bekannt werden, wie Protest eines vom Besteller einzulösenden Scheck oder Wechsel, Vergleichs- oder Konkursanträge.

Als Lieferbedingungen gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.

Die angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

Im Rahmen der Verpackungsverordnung nimmt die eMichels GmbH die von ihr verwendeten Transportverpackungen zurück. Eine gewünschte Rückgabe ist vor dem Zustandekommen jedes Geschäftes vom Besteller schriftlich anzuzeigen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: info@ecodeltapower.de oder Tel +49 2653 9132964. Andernfalls entsorgt der Besteller die Paletten / Verpackung auf eigene Kosten.

eMichels verkauft unter anderem an Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer in der EU, ausgenommen Deutschland, ist der Kunde für die Meldung der Solarmodule im Rahmen des WEEE verantwortlich.

§4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab Lager Hambuch, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackung & Versand, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

Erfolgt durch den Zulieferer von eMichels eine Preisanpassung, so ist eMichels berechtigt, auch die mit dem Besteller bereits vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Mit Bereitstellung der Lieferung für den Besteller wird der Zahlungsanspruch von eMichels fällig.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erstbestellungen werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Vorkasse geliefert. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Überschreiten von Zahlungsterminen gelten, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche und ohne Abmahnung, Verzugszinsen gemäß BGB als vereinbart.

Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.

Rechnungen von eMichels können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

§5. Stornierungen/Änderungen
Stornierungen von Aufträgen durch den Besteller gelten nur dann, wenn diese von eMichels schriftlich bestätigt worden sind.

Kündigt der Besteller seinen Auftrag oder tritt er mit dem Einverständnis von eMichels von seinem erteilten Auftrag zurück, so werden dem Besteller 10% des  Nettoauftragswertes für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten sowie für entgangenen Gewinn in Rechnung gestellt. 

eMichels kann Aufträge, die mit der Zahlungskondition Vorkasse ausgewiesen sind, ab der zweiten Terminverschiebung bzw. der zweiten innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht geleisteten Bezahlung gegenüber dem Besteller kostenfrei einseitig stornieren.

Dem Auftrag des Bestellers eineindeutig zuordenbare Stornierungskosten von Lieferanten im Bereich der Handelsware an eMichels werden an den Besteller zu 100% weiterbelastet, unabhängig vom Termin der Stornierung.

§6. Mängelhaftung
Bei Vorliegen von Mängeln, auch bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, leistet eMichels Gewähr wie folgt:

Im Fall von sichtbaren Transportschäden muss sich der Besteller den Schaden vom Spediteur auf dem Lieferschein und dem Ablieferbeleg bestätigen lassen. Die Ware ist unmittelbar auf Schäden zu untersuchen. Ein Warenschaden ist eMichels innerhalb von 2 Werktagen unter Vorlage des Lieferscheins, auf dem der Spediteur den Transportschaden anerkannt hat, schriftlich mitzuteilen.

Beanstandungen wegen erkennbarer äußerer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.

Bei berechtigten Beanstandungen bessert eMichels nach Wahl nach oder liefert einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eMichels eine gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von eMichels anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Bei anerkannten Fehlmengen kann eMichels nach Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzpflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch soweit diese Schäden nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstehen, haftet eMichels oder dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Leistungen sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherungen nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefer- oder Leistungsgegenstand. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

§7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks – Eigentum von eMichels.

Wiederverkäufer ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an eMichels ab. eMichels nimmt die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, eMichels nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware von eMichels. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber eMichels ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware von eMichels ist dem Besteller nicht gestattet. Ferner ist der Besteller verpflichtet, eMichels Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Besteller untersagt.

§8. Datenvereinbarung
Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten des Bestellers werden von eMichels gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

§9. Schlussbestimmung
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hambuch, Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2022 und setzen alle bisherigen außer Kraft.

Allgemeine Geschäftsbeziehungen

Privatkunden

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Das vom Besteller unterzeichnete Angebot ist eine bindende Bestellung. Die Annahme des Angebotes kann durch Unterzeichnung des Angebotes oder per E-Mail erfolgen. Die eMichels GmbH (nachfolgend eMichels genannt) kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich eMichels das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, eMichels erteilt dem Besteller seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit eMichels das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annimmt, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

§ 3 Preise und Zahlung
In den von eMichels erstellten Angeboten bzw. aufgeführten Preisen sind die Umsatzsteuer und Verpackungskosten enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in den Preisen ebenfalls enthalten oder separat aufgeführt.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Erfolgt durch den Zulieferer von eMichels eine Preisanpassung, so ist eMichels berechtigt, auch die mit dem Besteller bereits vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Mit Bereitstellung der Lieferung für den Besteller wird der Zahlungsanspruch von eMichels fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Erstbestellungen werden, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Vorkasse geliefert. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die eMichels einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Besteller die Möglichkeit, eMichels nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Der Besteller kann 16 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten die eMichels einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller der eMichels eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn eMichels die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist eMichels berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
eMichels behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der eMichels nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerbt eMichels das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der eMichels anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für eMichels verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von eMichels gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an eMichels ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; eMichels nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
eMichels verpflichtet sich, die Ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in übermittelten Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von eMichels ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend,
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und eMichels vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem abgeschlossenen Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so ist eMichels zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn eMichels aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. eMichels ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben eMichels die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
eMichels haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit eMichels bezüglich der Ware oder Teile derselben selbst eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet eMichels auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften eMichels allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. eMichels haftet nicht für die vom Produkthersteller ausgesprochenen Garantien.
eMichels haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). eMichels haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet eMichels im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Unternehmen

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